
Besitzänderung
Wir weisen darauf hin, dass alle jene Mitglieder, bei welchen eine Besitzänderung (durch Ankauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Enteignung) von Liegenschaften erfolgt ist, dem Konsortium die betreffenden Unterlagen innerhalb 30. November eines jeden Jahres per Post, Fax oder durch persönliche Abgabe zukommen lassen müssen.
Folgende Unterlagen sind abzugeben:
Kopie des Besitzbogens oder Grundbuchauszuges
Kopie der notariellen Urkunde (Kauf- oder Verkaufsvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschaftsurkunde usw.) und/oder
Kopie eines eventuellen Teilungsplanes
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