Befahrung von Konsortialwegen mit Schwerfahrzeugen (LKW)
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Befahrung von ...
 



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Befahrung von Konsortialwegen mit Schwerfahrzeugen (LKW)

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Befahrung von konsortialen Güterwegen mit Schwerfahrzeugen untersagt ist.

Außerordentliche Genehmigungen (z.B. beim Bau eines Wohnhauses) kann der Ausschuss nur aufgrund eines Ansuchen erteilen. In den meisten Fällen muss der Antragsteller vor Beginn der Befahrung  eine Kaution für eventuelle Schäden an den Strukturen des Konsortiums hinterlegen.



 Ansuchen zur Befahrung (DOC, 126 KB)
 Antrag zur Rückerstattung der Kaution (DOC, 42 KB)

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