Einige Zonen des Einzugsgebietes (vor allem in Stadtnähe) sind mit Schranken und Gittern abgegrenzt, um den nicht berechtigten Durchfahrtsverkehr zu unterbinden.

Die Verwaltung und Instandhaltung dieser Schranken und Gitter sowie die Ausgabe der Schlüssel und Drucker unterliegt ebenfalls dem Konsortium.