Das Bonifizierungskonsortium Passer-Eisackmündung wurde mit dem alt-österreichischen Landesgesetz vom 23. April 1879, Amtsblatt Nr. 24, ins Leben gerufen. Es wurde als Wassergenossenschaft mit der Bezeichnung "Konsortium für die Regulierung der Etsch von der Passer-bis zur Etschmündung" und mit Sitz in Bozen gegründet. Die damals geltenden Satzungen wurden mit Erlass des k.u.k. Statthalters von Tirol vom 14. Januar 1880 auf entsprechendes Gutachten des Landesausschusses genehmigt.
Nach Erlass des Gesetzes vom 29. Januar 1891, Amtsblatt Nr. 14, betreffend die Übergabe der Wasserbauten der Etsch und der Meliorierungsarbeiten beim Abschnitt Passermündung - Eisackmündung, zur Instandhaltung durch dieses Konsortium, nahm es kraft § 6 des genannten Gesetzes die Bezeichnung "Genossenschaft für die Regelung und Instandhaltung der Etsch von der Passer- bis zur Eisackmündung" an. Auch die Satzungen dieses Konsortiums wurden mit Beschluss Nr. 8901 vom 11. April 1892 des k.u.k. Statthalters von Tirol auf entsprechendes Gutachten des Landesausschusses hin genehmigt. Zweck der Genossenschaft war es damals schon, für die Vollendung und Instandhaltung der Wasserschutzbauten an der Etsch, sowie der Meliorierungsarbeiten im Zuständigkeitsbereich des Konsortiums zu sorgen. Nach den Kriegsereignissen von 1914-1918 ging das Etschtal auf das Königreich Italien über. Mit Kgl. Gesetzesdekret vom 6. November 1926 Nr. 1870, wurden die Wasserschutzbauten an der Etsch und ihre wichtigsten Nebenflüsse in die zweite Kategorie der Wasserbauten, die Meliorierungsarbeiten hingegen in die erste Kategorie eingestuft.
Infolgedessen fasste die Hauptversammlung des Konsortiums am 16. Januar 1931 den Beschluss, das damalige Konsortium für die Regelung der Etsch und die Instandhaltung der betreffenden Wasserschutzbauten, in ein Konsortium für Gesamtmeliorierung mit der Bezeichnung BONIFIZIERUNGSKONSORTIUM PASSER-EISACKMÜNDUNG umzuwandeln. Die entsprechenden Statuten wurden vom Ministerium für Landwirtschaft und Forstwesen am 31. März 1931, Abt. III, Nr. 986, genehmigt.